Wohngebäude

Energieausweise

Ob Verkauf, Neuvermietung oder umfassende Modernisierung, ein gültiger Energieausweis ist für Immobilienbesitzer heute in vielen Fällen gesetzlich verpflichtend. Wir erstellen für Sie sowohl den Bedarfsausweis als auch den Verbrauchsausweis, rechtssicher nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). 

Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Dabei werden Leerstand, Witterungsbedingungen am Standort und Gebäudenutzfläche berücksichtigt. Er ist weniger objektiv, da der Verbrauch von den konkreten Bewohnern abhängt.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Bausubstanz. Somit gibt er den energetischen Gesamtzustand des Gebäudes an, unabhängig von der konkreten Nutzung, die vom jeweiligen Mieter abhängt.

Wann benötige ich welchen Energieausweis?

Energieausweise behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit, wenn weder Umbauten oder Sanierungen stattfinden. Bei Neuvermietung, Verkauf und Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ab Mai 2026 muss auch bei Mietverlängerung und größeren Renovierungen ein gültiger Ausweis vorliegen. Ob Sie einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis benötigen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Verbrauchsausweis - Ablauf der Erstellung

Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar. Der Ablauf ist wie folgt.

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Erfassung der Verbrauchsdaten

Zunächst müssen die Energieverbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahren lückenlos zusammengetragen werden. In der Regel dienen hierfür die Heizkostenabrechnungen des Versorgers. Wichtig ist, dass der aktuellste Zeitraum nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

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Erfassung der Gebäudedaten

Zusätzlich zum Energieverbrauch werden Gebäudemerkmale wie Baujahr, Wohnfläche, Angaben zur Gebäudemodernisierung und der Warmwasserbereitung benötigt, für letzteres genügt meist ein aktuelles Schornsteinfegerprotokoll.

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Erfassung von Leerstand

Sollte es im Zeitraum der Energieverbrauchsdaten zu Leerständen > 5% der Wohnfläche gekommen sein, müssen diese angegeben werden, um den Verbrauch nicht zu verzerren.

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Fertigstellung

Wir berechnen die erforderlichen Werte des Verbrauchsausweises nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und rufen eine offizielle Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab, die dem Ausweis seine Gültigkeit verleiht. Je nach Auslastung wird Ihnen der Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb weniger Tage per Mail und auf Wunsch zusätzlich postalisch zugesandt.

Bedarfsausweis - Ablauf der Erstellung

Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar. Der Ablauf ist wie folgt.

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Datenaufnahme vor Ort

Wir besichtigen Ihre Immobilie persönlich. Dabei erfassen wir alle relevanten Daten der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster) sowie der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) im Detail. Individuelle Anforderungen können vor Ort im persönlichen Gespräch erfahrungsgemäß am besten kommuniziert werden. Bei kleineren Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch und aktuellen, qualitativ hochwertigen Bauplänen kann diese Vor-Ort-Begehung unter Umständen entfallen.

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Energetische Modellierung

Auf Basis der aufgenommenen Maße und Materialien erstellen wir ein 3D-Modell Ihres Gebäudes. Anders als beim Verbrauchsausweis spielt das Nutzerverhalten hier keine Rolle, stattdessen berechnen wir den theoretischen Energiebedarf anhand der physikalischen Eigenschaften der Bauteile und der Effizienz der Anlagentechnik. Dieser Schritt erhöht die Aussagekraft aber auch den Aufwand im Vergleich zum Verbrauchsausweis deutlich.

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Fertigstellung

Wir berechnen die erforderlichen Werte des Bedarfsausweises nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und rufen eine offizielle Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab, die dem Ausweis seine Gültigkeit verleiht. Je nach Auslastung wird Ihnen der Bedarfsausweis in der Regel innerhalb einer Woche nach der Datenaufnahme per Mail und auf Wunsch zusätzlich postalisch zugesandt. Sollten Sie den Ausweis möglichst schnell benötigen Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Bei Fragen oder Interesse stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich in unserem Bürotelefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. 

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

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