Ob Verkauf, Vermietung oder Modernisierung – ein rechtssicherer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist für Nichtwohngebäude häufig obligatorisch. Wir erstellen für Sie sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis auf Basis der DIN V 18599.
Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den witterungsbereinigten Energieverbrauchsdaten (Heizung und Strom für fest installierte Beleuchtung/Lüftung) der letzten drei Jahre. Er ist weniger aufwendig in der Erstellung, spiegelt jedoch primär das nutzerspezifische Betriebsverhalten wider statt den objektiven Gebäudezustand.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle sowie der gesamten Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung). Er liefert ein nutzerunabhängiges Abbild des energetischen Gesamtzustands der Immobilie. Für die Beantragung staatlicher Fördermittel ist der Bedarfsausweis in der Regel erforderlich.
Wann benötige ich welchen Energieausweis?
Grundsätzlich sind Energieausweise 10 Jahre gültig, wenn weder Umbauten oder Sanierungen stattfinden. Bei Neuvermietung, Verkauf und Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ab Mai 2026 muss auch bei Mietverlängerung und größeren Renovierungen ein gültiger Ausweis vorliegen. Bei Neubau wird immer ein Bedarfsausweis benötigt, während Sie bei Bestandsgebäuden selbst zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wählen können.
Außerdem muss in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² ein Energieausweis erstellt und ausgehängt werden. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m² aushängen.
Verbrauchsausweis - Ablauf der Erstellung
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar. Der Ablauf ist wie folgt.
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Erfassung der Verbrauchsdaten
Zunächst müssen die Energieverbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahren lückenlos zusammengetragen werden. In der Regel dienen hierfür die Heizkostenabrechnungen des Versorgers. Wichtig ist, dass der aktuellste Zeitraum nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
2
Erfassung der Gebäudedaten
Zusätzlich zum Energieverbrauch werden Gebäudemerkmale wie Baujahr, Wohnfläche, Angaben zur Gebäudemodernisierung und der Warmwasserbereitung benötigt, für letzteres genügt meist ein aktuelles Schornsteinfegerprotokoll.
3
Erfassung von Leerstand
Sollte es im Zeitraum der Energieverbrauchsdaten zu Leerständen > 5% der Nutzfläche gekommen sein, müssen diese angegeben werden, um den Verbrauch nicht zu verzerren.
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Fertigstellung
Wir berechnen die erforderlichen Werte des Verbrauchsausweises nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und rufen eine offizielle Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab, die dem Ausweis seine Gültigkeit verleiht. Je nach Auslastung wird Ihnen der Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb weniger Tage per Mail und auf Wunsch zusätzlich postalisch zugesandt.
Bedarfsausweis - Ablauf der Erstellung
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar. Der Ablauf ist wie folgt.