Nichtwohngebäude

Energieausweise

Ob Verkauf, Vermietung oder Modernisierung: Ein rechtssicherer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist für Nichtwohngebäude häufig obligatorisch. Wir erstellen für Sie sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis auf Basis der DIN V 18599.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den witterungsbereinigten Energieverbrauchsdaten (Heizung und Strom für fest installierte Beleuchtung/Lüftung) der letzten drei Jahre. Er ist weniger aufwendig in der Erstellung, spiegelt jedoch primär das nutzerspezifische Betriebsverhalten wider statt den objektiven Gebäudezustand.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle sowie der gesamten Anlagentechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung). Er liefert ein nutzerunabhängiges Abbild des energetischen Gesamtzustands der Immobilie. Für die Beantragung staatlicher Fördermittel ist der Bedarfsausweis in der Regel erforderlich.

Wann benötige ich welchen Energieausweis?

Grundsätzlich sind Energieausweise 10 Jahre gültig, wenn weder Umbauten noch Sanierungen stattfinden. Bei Neuvermietung, Verkauf und Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ab Mai 2026 muss auch bei Mietverlängerung und größeren Renovierungen ein gültiger Ausweis vorliegen. Bei Neubau wird immer ein Bedarfsausweis benötigt, während Sie bei Bestandsgebäuden selbst zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wählen können.

Außerdem muss in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² ein Energieausweis erstellt und ausgehängt werden. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m² aushängen.

Entscheidungshilfe: Welcher Energieausweis ist der richtige für mein Nichtwohngebäude?

Ablauf der Erstellung

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar.

  1. Schritt 01

    Erfassung der Verbrauchsdaten

    Zunächst müssen die Energieverbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahren lückenlos zusammengetragen werden. In der Regel dienen hierfür die Heizkostenabrechnungen des Versorgers. Wichtig ist, dass der aktuellste Zeitraum nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

  2. Schritt 02

    Erfassung der Gebäudedaten

    Zusätzlich zum Energieverbrauch werden Gebäudemerkmale wie Baujahr, Nutzfläche, Angaben zur Gebäudemodernisierung und der Warmwasserbereitung benötigt. Für Letzteres genügt meist ein aktuelles Schornsteinfegerprotokoll.

  3. Schritt 03

    Erfassung von Leerstand

    Sollte es im Zeitraum der Energieverbrauchsdaten zu Leerständen von mehr als 5 % der Nutzfläche gekommen sein, müssen diese angegeben werden, um den Verbrauch nicht zu verzerren.

  4. Schritt 04

    Fertigstellung

    Wir berechnen die erforderlichen Werte des Verbrauchsausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und rufen eine offizielle Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab, die dem Ausweis seine Gültigkeit verleiht. Je nach Auslastung wird Ihnen der Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb weniger Tage per Mail und auf Wunsch zusätzlich postalisch zugesandt.

Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis erfordert eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort und eine energetische Bilanzierung.

  1. Schritt 01

    Datenaufnahme vor Ort

    Wir besichtigen Ihre Immobilie persönlich und führen eine detaillierte Bestandsaufnahme durch. Bau- und Revisionspläne, Baubeschreibungen und Messungen werden für die Modellierung der Gebäudehülle aufgenommen. Bei Nichtwohngebäuden sind dabei auch die spezifischen Nutzungsarten der Flächen sowie Anlagentechnik, Lüftung und Beleuchtung relevant.

  2. Schritt 02

    Energetische Bilanzierung nach DIN V 18599

    Während bei Wohngebäuden meist nur Heizung und Warmwasser im Fokus stehen, führen wir für Ihre Gewerbeimmobilie eine ganzheitliche Bilanzierung durch, die alle relevanten Energieströme präzise abbildet. Dabei werden die Flächen Ihrer Immobilie nach Nutzungsarten zoniert, um eine präzise Abbildung des Energiebedarfs zu erhalten.

  3. Schritt 03

    Fertigstellung

    Nach Abschluss der Berechnungen rufen wir die offizielle Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab und stellen Ihnen den Ausweis in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach der Datenaufnahme aus. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie den Ausweis kurzfristig benötigen. Wir geben unser Bestes, auf die individuellen Anforderungen unserer Kunden einzugehen.

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