Nichtwohngebäude

Baubegleitung

Wer ein Nichtwohngebäude energetisch saniert oder baut, steht vor komplexen technischen Herausforderungen. Die Theorie des Sanierungskonzeptes muss präzise in die Praxis auf der Baustelle übersetzt werden. Hier setzt die energetische Baubegleitung an: Sie ist die fachgutachterliche Qualitätskontrolle vor, während und nach der gesamten Bau- und Montagephase.

Was ist eine Baubegleitung?

Die Baubegleitung durch einen Energieberater stellt sicher, dass alle geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie an der technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik oder Gebäudeautomation) technisch korrekt und gemäß den Förderrichtlinien umgesetzt werden. Wir fungieren dabei als unabhängige Instanz zwischen Unternehmen, Fachplanern, Handwerksbetrieben und Förderstellen.

Die Grundlage bildet in der Regel das Sanierungskonzept für Ihr Gebäude.

Was bringt eine Baubegleitung?

  • FehlervermeidungWir erkennen Ausführungsfehler (z. B. Wärmebrücken oder mangelnde Luftdichtheit), bevor sie zu Bauschäden wie Schimmel führen.
  • FördergarantieFür die meisten KfW- oder BAFA-Förderungen im Bereich Nichtwohngebäude ist die Einbindung eines Experten zwingend erforderlich. Ohne fachliche Abnahme und Bestätigung nach Durchführung (BnD) riskieren Sie den Verlust hoher Zuschüsse.
  • KostenkontrolleDurch die Prüfung von Angeboten und Rechnungen sowie der Fachunternehmererklärungen stellen wir sicher, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind und die geplanten Einsparziele erreicht werden.
  • WerterhaltEine nachweislich qualitätsgeprüfte Sanierung steigert den Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie.

Baubegleitungen werden mit 50 % gefördert

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird als eigenständiger Posten mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Voraussetzung ist stets die Kopplung an eine geförderte energetische Sanierung (Einzelmaßnahme oder Effizienzgebäude-Standard).

Außerdem gelten für Nichtwohngebäude Obergrenzen für die anrechenbaren Kosten:

  • Flächenabhängige Deckelung: Förderfähig sind Ausgaben bis zu 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
  • Maximalbetrag: Die förderfähigen Kosten sind auf insgesamt 20.000 € pro Vorhaben (definiert durch den jeweiligen Zuwendungsbescheid) gedeckelt.
Wichtig für Ihre Planung!

Der Antrag auf Baubegleitung muss zwingend zusammen mit dem Hauptantrag für die Sanierungsmaßnahme gestellt werden, um die Zuschüsse voll auszuschöpfen.

Ablauf der Baubegleitung

Häufig wird eine Baubegleitung im Anschluss an eine Energieberatung durchgeführt. Es ist jedoch auch möglich, ohne eine vorausgegangene Energieberatung die Baubegleitung in Anspruch zu nehmen.

  1. Schritt 01

    Schritt 1: Ausschreibung & Angebotsprüfung

    Wir unterstützen Sie bei der Qualifizierung geeigneter Fachunternehmen für die verschiedenen Gewerke (z. B. Fassade, TGA, MSR). Dabei prüfen wir die Angebote auf technische Plausibilität, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der Fördergeber sowie auf die Übereinstimmung mit dem energetischen Gesamtkonzept.

  2. Schritt 02

    Schritt 2: Antragstellung der Förderungen

    Die Beantragung der Fördermittel für die investiven Maßnahmen sowie für das Honorar der Baubegleitung muss zwingend vor der Beauftragung der Fachfirmen erfolgen. Wir übernehmen die formale Antragstellung und stellen sicher, dass alle Förderpotenziale (z. B. BEG NWG) voll ausgeschöpft werden. Mit der Umsetzung sollte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Bestätigung begonnen werden, um die Förderfähigkeit abzusichern.

  3. Schritt 03

    Schritt 3: Detailplanung

    Vor Baubeginn klären wir alle kritisch relevanten Details direkt mit den ausführenden Handwerksbetrieben, um Ausführungsfehler und spätere Bauschäden von vornherein auszuschließen.

    Sofern nicht bereits im Rahmen der Energieberatung erfolgt, führen wir in dieser Phase die notwendigen technischen Fachplanungen durch. Dazu zählen beispielsweise Heiz- und Kühllastberechnungen zur exakten Dimensionierung der Anlagentechnik, die Erstellung von Lüftungskonzepten sowie der hydraulische Abgleich.

  4. Schritt 04

    Schritt 4: Baustellenbegehungen & Qualitätssicherung

    Während der Realisierungsphase führen wir regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durch. Wir dokumentieren den Baufortschritt, prüfen die Konformität der verbauten Materialien mit den Planungsvorgaben und überwachen die fachgerechte Ausführung der technischen Systemintegration.

  5. Schritt 05

    Schritt 5: Abnahme & Dokumentation

    Nach Abschluss der Maßnahmen prüfen wir die Fachunternehmererklärungen und Rechnungen auf Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. Wir erstellen die finale Dokumentation und reichen die erforderlichen Verwendungsnachweise (z. B. „Bestätigung nach Durchführung“) bei den Förderstellen (BAFA/KfW) ein, um die Auszahlung der Zuschüsse einzuleiten.

Kostenlose Erstberatung

Fragen oder Interesse?

Gerne prüfen wir kurz, ob diese Leistung für Ihr Gebäude sinnvoll ist. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage über das Formular, oder rufen Sie uns an.

Büro von Ingbey in der Eugen-Richter-Straße 2 in Hagen
Unser Büro in Hagen

Mindestens 15 Zeichen

Dateien hier ablegen

oder Dateien auswählen

Bis zu 10 Dateien, je max. 10 MB (Bilder, PDF, Word).

    Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage einverstanden. Details in der Datenschutzerklärung.