Die raum- bzw. zonweise Lastberechnung ist die essenzielle Grundlage für die Planung moderner technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Sie dient der exakten Ermittlung des Wärme- und Kältebedarfs unter Berücksichtigung der spezifischen Bauphysik, der lokalen Klimadaten sowie der internen Wärmegewinne. Während pauschale Schätzungen bei Gewerbeobjekten oft zu massiv überdimensionierten Anlagen und hohen Betriebskosten führen, schafft die Berechnung nach DIN V 18599 (in Verbindung mit DIN EN 12831) die notwendige Datengrundlage für einen wirtschaftlichen, effizienten und technisch einwandfreien Anlagenbetrieb.
Wann brauche ich eine Heizlastberechnung?
Seit 2024 ist der hydraulische Abgleich bei jedem Heizungstausch sowie im Rahmen der energetischen Sanierung (BEG-Förderung) zwingend vorgeschrieben. Für größere Nichtwohngebäude mit einer beheizten Fläche von mehr als 200 m2 bestehen zudem spezifische Optimierungspflichten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), um die Effizienz bestehender Anlagen sicherzustellen.
Nur durch die präzise Abstimmung der Massenströme in oft weitverzweigten Rohrnetzen kann eine moderne Anlage, insbesondere beim Einsatz von Wärmepumpen oder Brennwerttechnik, mit niedrigen Vorlauftemperaturen wirtschaftlich betrieben werden. Ein korrekt durchgeführter hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (auf Basis der Heizlast) verhindert ineffiziente Taktungs-Verluste, störende Strömungsgeräusche und sorgt für eine gleichmäßige Wärmeversorgung aller Gebäudebereiche (Büros, Hallen, Sozialräume).
Ablauf der Erstellung
Häufig führen wir die Heiz- und Kühllastberechnung im Rahmen einer umfassenden energetischen Baubegleitung oder Sanierungsplanung durch. In diesem Fall nutzen wir die bereits vorhandene Datengrundlage Ihres Objekts.