Nichtwohngebäude

Baubegleitung

Wer ein Nichtwohngebäude energetisch saniert oder baut, steht vor komplexen technischen Herausforderungen. Die Theorie des Sanierungskonzeptes muss präzise in die Praxis auf der Baustelle übersetzt werden. Hier setzt die energetische Baubegleitung an: Sie ist die fachgutachterliche Qualitätskontrolle vor, während und nach der gesamten Bau- und Montagephase.

Was ist eine Baubegleitung?

Die Baubegleitung durch einen Energieberater stellt sicher, dass alle geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie an der technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik oder Gebäudeautomation) technisch korrekt und gemäß den Förderrichtlinien umgesetzt werden. Wir fungieren dabei als unabhängige Instanz zwischen Unternehmen, Fachplanern, Handwerksbetrieben und Förderstellen.

Was bringt eine Baubegleitung?

Fehlervermeidung
Wir erkennen Ausführungsfehler (z. B. Wärmebrücken oder mangelnde Luftdichtheit), bevor sie zu Bauschäden wie Schimmel führen.

Fördergarantie
Für die meisten KfW- oder BAFA-Förderungen im Bereich Nichtwohngebäude ist die Einbindung eines Experten zwingend erforderlich. Ohne fachliche Abnahme und Bestätigung nach Durchführung (BnD) riskieren Sie den Verlust hoher Zuschüsse.

Kostenkontrolle
Durch die Prüfung von Angeboten und Rechnungen sowie der Fachunternehmererklärungen stellen wir sicher, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind und die geplanten Einsparziele erreicht werden.

Werterhalt
Eine nachweislich qualitätsgeprüfte Sanierung steigert den Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie.

Baubegleitungen werden mit 50% gefördert

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird als eigenständiger Posten mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Voraussetzung ist stets die Kopplung an eine geförderte energetische Sanierung (Einzelmaßnahme oder Effizienzgebäude-Standard). 

Außerdem gelten für Nichtwohngebäude Obergrenzen für die anrechenbaren Kosten:

  • Flächenabhängige Deckelung: Förderfähig sind Ausgaben bis zu 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • Maximalbetrag: Die förderfähigen Kosten sind auf insgesamt 20.000 € pro Vorhaben (definiert durch den jeweiligen Zuwendungsbescheid) gedeckelt. 

Wichtig für Ihre Planung!

Der Antrag auf Baubegleitung muss zwingend zusammen mit dem Hauptantrag für die Sanierungsmaßnahme gestellt werden, um die Zuschüsse voll auszuschöpfen.

Wichtig für Ihre Planung!

Der Antrag auf Baubegleitung muss zwingend zusammen mit dem Hauptantrag für die Sanierungsmaßnahme gestellt werden, um die Zuschüsse voll auszuschöpfen.

Ablauf der Baubegleitung

Häufig wird eine Baubegleitung im Anschluss einer Energieberatung durchgeführt. Es ist jedoch auch möglich, ohne eine vorausgegangene Energieberatung die Baubegleitung in Anspruch zu nehmen.

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Ausschreibung & Angebotsprüfung

Wir unterstützen Sie bei der Qualifizierung geeigneter Fachunternehmen für die verschiedenen Gewerke (z. B. Fassade, TGA, MSR). Dabei prüfen wir die Angebote auf technische Plausibilität, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der Fördergeber sowie auf die Übereinstimmung mit dem energetischen Gesamtkonzept.

2

Antragstellung der Förderungen

Die Beantragung der Fördermittel für die investiven Maßnahmen sowie für das Honorar der Baubegleitung muss zwingend vor der Beauftragung der Fachfirmen erfolgen. Wir übernehmen die formale Antragstellung und stellen sicher, dass alle Förderpotenziale (z. B. BEG NWG) voll ausgeschöpft werden. Mit der Umsetzung sollte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der Bestätigung begonnen werden, um die Förderfähigkeit abzusichern.

3

Detailplanung

Vor Baubeginn klären wir alle kritisch relevanten Details direkt mit den ausführenden Handwerksbetrieben, um Ausführungsfehler und spätere Bauschäden von vornherein auszuschließen.

Sofern nicht bereits im Rahmen der Energieberatung erfolgt, führen wir in dieser Phase die notwendigen technischen Fachplanungen durch. Dazu zählen beispielsweise Heiz- und Kühllastberechnungen zur exakten Dimensionierung der Anlagentechnik, die Erstellung von Lüftungskonzepten sowie der hydraulische Abgleich.

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Baustellenbegehungen & Qualitätssicherung

Während der Realisierungsphase führen wir regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durch. Wir dokumentieren den Baufortschritt, prüfen die Konformität der verbauten Materialien mit den Planungsvorgaben und überwachen die fachgerechte Ausführung der technischen Systemintegration.

5

Abnahme & Dokumentation

Nach Abschluss der Maßnahmen prüfen wir die Fachunternehmererklärungen und Rechnungen auf Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. Wir erstellen die finale Dokumentation und reichen die erforderlichen Verwendungsnachweise (z. B. „Bestätigung nach Durchführung“) bei den Förderstellen (BAFA/KfW) ein, um die Auszahlung der Zuschüsse einzuleiten.

Bei Fragen oder Interesse stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich in unserem Bürotelefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. 

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

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Montag – Freitag
9:00 – 17:30 Uhr

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Fragen oder Interesse?

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