Ob Verkauf, Neuvermietung oder umfassende Modernisierung, ein gültiger Energieausweis ist für Immobilienbesitzer heute in vielen Fällen gesetzlich verpflichtend. Wir erstellen für Sie sowohl den Bedarfsausweis als auch den Verbrauchsausweis, rechtssicher nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Dabei werden Leerstand, Witterungsbedingungen am Standort und Gebäudenutzfläche berücksichtigt. Er ist weniger objektiv, da der Verbrauch von den konkreten Bewohnern abhängt.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Bausubstanz. Somit gibt er den energetischen Gesamtzustand des Gebäudes an, unabhängig von der konkreten Nutzung, die vom jeweiligen Mieter abhängt.
Wann benötige ich welchen Energieausweis?
Energieausweise behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit, wenn weder Umbauten oder Sanierungen stattfinden. Bei Neuvermietung, Verkauf und Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Ab Mai 2026 muss auch bei Mietverlängerung und größeren Renovierungen ein gültiger Ausweis vorliegen. Ob Sie einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis benötigen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
Verbrauchsausweis - Ablauf der Erstellung
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar. Der Ablauf ist wie folgt.
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Erfassung der Verbrauchsdaten
Zunächst müssen die Energieverbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahren lückenlos zusammengetragen werden. In der Regel dienen hierfür die Heizkostenabrechnungen des Versorgers. Wichtig ist, dass der aktuellste Zeitraum nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
2
Erfassung der Gebäudedaten
Zusätzlich zum Energieverbrauch werden Gebäudemerkmale wie Baujahr, Wohnfläche, Angaben zur Gebäudemodernisierung und der Warmwasserbereitung benötigt, für letzteres genügt meist ein aktuelles Schornsteinfegerprotokoll.
3
Erfassung von Leerstand
Sollte es im Zeitraum der Energieverbrauchsdaten zu Leerständen > 5% der Wohnfläche gekommen sein, müssen diese angegeben werden, um den Verbrauch nicht zu verzerren.
4
Fertigstellung
Wir berechnen die erforderlichen Werte des Verbrauchsausweises nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und rufen eine offizielle Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ab, die dem Ausweis seine Gültigkeit verleiht. Je nach Auslastung wird Ihnen der Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb weniger Tage per Mail und auf Wunsch zusätzlich postalisch zugesandt.
Bedarfsausweis - Ablauf der Erstellung
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel schnell und ohne eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ausstellbar. Der Ablauf ist wie folgt.