Nichtwohngebäude

Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich ist das zentrale Verfahren zur Optimierung der Wärmeverteilung in komplexen Gebäudestrukturen. Ohne diesen Abgleich sucht sich das Heizwasser den Weg des geringsten Widerstands: Anlagenteile nahe der Zentrale werden überversorgt, während entfernte Gebäudebereiche oder Hallenabschnitte unterversorgt bleiben.

Durch die präzise Einregulierung der Massenströme an jedem einzelnen Übergabepunkt, sei es am statischen Heizkörper, am Lufterhitzer oder an der Deckenstrahlplatte, wird sichergestellt, dass jede Nutzzone exakt die Menge an thermischer Energie erhält, die für den Betrieb notwendig ist. Dies steigert nicht nur den Komfort für Mitarbeiter und Kunden, sondern senkt massiv den Energieverbrauch der Wärmeerzeuger sowie die Stromkosten der Umwälzpumpen.

Umfassende Informationen über Funktion und Arten des Hydraulischen Abgleichs finden Sie in unserem Artikel „Was ist ein Hydraulischer Abgleich?„.

Wann brauche ich einen Hydraulischen Abgleich?

Seit 2024 ist der hydraulische Abgleich bei jedem Heizungstausch sowie im Rahmen einer förderfähigen energetischen Sanierung (BEG NWG) zwingend vorgeschrieben. 

Falls Sie Zuschüsse für die Sanierung der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik beantragen, ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (basierend auf einer zonenweisen Heizlastberechnung nach DIN V 18599) Voraussetzung für die Auszahlung. Ohne das vom Experten unterzeichnete Bestätigungsformular werden die Fördergelder nicht freigegeben.

Ablauf der Erstellung

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Datenaufnahme vor Ort

Im ersten Schritt erfolgt eine detaillierte Begehung Ihrer Immobilie. Wir erfassen den energetischen Ist-Zustand der Gebäudehülle (Fassade, Dachflächen, Verglasungen) sowie die spezifischen Nutzungen der einzelnen Bereiche. Da die Berechnung bei Nichtwohngebäuden zonenweise erfolgt, nehmen wir Raumgrößen, lichte Höhen und insbesondere die vorhandene Anlagentechnik (RLT-Anlagen, Beleuchtungssysteme, Wärmeerzeuger) auf. Vorhandene Baupläne, TGA-Schemata und Brandschutzpläne ziehen wir zur präzisen Erfassung heran.

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Zonenweise Heizlastberechnung

Die Grundlage für den Abgleich bei Nichtwohngebäuden ist die zonenweise Heizlastberechnung. Hierbei ermitteln wir den exakten Wärmebedarf für jeden Funktionsbereich (Büro, Lager, Produktion) unter Berücksichtigung von Raumhöhen, internen Lasten und Lüftungswärmeverlusten.

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Berechnung der Einstellwerte

Auf Basis der Lastdaten berechnen wir die erforderlichen Massenströme und den notwendigen Differenzdruck für die verschiedenen Gebäudeteile. Wir ermitteln die Einstellwerte für Druckregler, Ventile und die Voreinstellungen an den Endgeräten. 

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Praktische Umsetzung & Dokumentation

Die errechneten Werte werden an entsprechende Handwerker weitergegeben um die Einstellungen Umzusetzen. Den Abschluss bildet eine umfassende Dokumentation inklusive des offiziellen VdZ-Bestätigungsformulars für Nichtwohngebäude. Dieses Dokument dient Ihnen als rechtssicherer Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen GEG-Optimierungspflichten sowie zur Auszahlung Ihrer Fördergelder bei BAFA oder KfW.

Bei Fragen oder Interesse stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich in unserem Bürotelefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. 

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

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Montag – Freitag
9:00 – 17:30 Uhr

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Fragen oder Interesse?

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Gerne prüfen wir kurz, ob diese Leistung für Ihr Gebäude sinnvoll ist. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage über das Formular oder rufen Sie uns an.