Wir bieten als zertifizierte Sachverständige eine technisch detaillierte Analyse Ihrer Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Ziel ist die Identifikation energetischer Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie die Senkung der Betriebskosten durch koordinierte Modernisierungskonzepte.
Stark schwankende Gaspreise der letzten 2 Jahre (Dutch TTF Natural Gas in EURO pro MWh)
Quelle: www.ice.com
Angesichts steigender CO2-Bepreisung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die energetische Optimierung von Nichtwohngebäuden eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Eine fundierte Energieberatung dient der Ermittlung von Einsparpotenzialen und der langfristigen Wertsicherung der Immobilie.
Die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist in der Regel zwingende Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Förderungen (BAFA/KfW). Wir identifizieren die für Ihr Vorhaben optimalen Programme und stellen die fachgerechte Beantragung sicher, um die maximale Förderquote für Ihre Investition zu gewährleisten.
Ganzheitliche Analyse
Nichtwohngebäude erfordern eine differenzierte Betrachtung von Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. Eine isolierte Betrachtung von Einzelmaßnahmen ist aufgrund der komplexen Wechselwirkungen oft nicht zielführend. Unsere Beratung umfasst:
Technische Validität
Datengestützte Analyse der thermischen Hülle und der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Wirtschaftliche Transparenz
Detaillierte Darstellung von Kosten und Amortisationszeiten der geplanten Maßnahmen
Rechtssicherheit
Konformität mit aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen
Maximale Förderung
Strategische Einbindung staatlicher Förderungen (BAFA/KfW)
Ablauf einer Energieberatung
1
Unverbindliches Erstgespräch
Im ersten Schritt definieren wir gemeinsam die Zielsetzung für Ihr Objekt, sei es die Erfüllung gesetzlicher Nachpflichten, die Senkung von Betriebskosten oder die Vorbereitung einer umfassenden Sanierung. Wir beraten Sie zu den für Nichtwohngebäude relevanten Förderungen und erstellen auf Basis der Gebäudegröße und Nutzungstypologie ein individuelles Beratungsangebot.
Das Gespräch kann in unserem Büro in Hagen oder telefonisch erfolgen.
2
Datenerfassung vor Ort
Wir besichtigen Ihre Immobilie persönlich und nehmen alle relevanten Daten der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster) sowie der Anlagentechnik (Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungssysteme) im Detail auf. Dabei erfassen wir den Ist-Zustand und sichten vorhandene Bau- und Revisionsunterlagen sowie Energieverbrauchsdaten. Da Nichtwohngebäude häufig spezifische Nutzungsprofile aufweisen, ist der persönliche Austausch vor Ort essenziell, um betriebliche Anforderungen präzise abzubilden.
Bei kleineren Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch und aktuellen, qualitativ hochwertigen Bauplänen kann diese Vor-Ort-Begehung unter Umständen entfallen.
3
Erstellung des Sanierungskonzeptes
Wir erstellen auf Basis der aufgenommenen Daten ein energetisches 3D-Modell Ihres Hauses um den Ist-Zustand präzise zu simulieren. Davon ausgehend entwickeln wir ein Sanierungskonzept nach DIN V 18599, wobei Sie sich zwischen zwei Varianten entscheiden können.
Sanierungsfahrplan: Plan wie Ihr Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann
Sanierung in einem Zug: Wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist
Das Honorar des Sanierungskonzeptes für Nichtwohngebäude wird bis zu 50% staatlich gefördert*.
4
Beantragung der Fördermittel (BAFA / KfW)
Die Beantragung der Fördermittel muss zwingend vor der Vergabe von Handwerkeraufträgen oder dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen. Wir identifizieren die für Ihr Nichtwohngebäude optimalen Programme (z. B. BEG NWG) und stellen die entsprechenden Förderanträge. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit den Förderstellen und gewährleisten, dass die technischen Mindestanforderungen an die Anlagentechnik und Gebäudehülle sowie die notwendigen Nachweise nach DIN V 18599 erfüllt sind.
5
Umsetzungsbegleitung & Auszahlung
Es empfiehlt sich während der Umetzung der energetischen Maßnahmen eine Baubegleitung durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die oft komplexen technischen Vorgaben (z. B. hydraulischer Abgleich, Mess- und Regelungstechnik oder Dämmstandards) korrekt umgesetzt werden. Dies minimiert das Risiko von Mängeln und ist zudem für viele Förderprogramme eine zwingende Voraussetzung für die maximale Zuschusshöhe.
Abschließend erstellen wir den erforderlichen Verwendungsnachweis (Bestätigung nach Durchführung, z. B. TPN/ZUB) und übermitteln die technischen Nachweise an die zuständigen Stellen (BAFA/KfW). Nach erfolgreicher Prüfung durch die Behörde erfolgt die Auszahlung der Fördergelder.
* Der Zuschuss zum Honorar des Sanierungskonzeptes beträgt 50%, ist jedoch je nach Nettogrundfläche gedeckelt:
Nettogrundfläche | max. Zuschuss |
weniger als 200 m² | 850 € |
zwischen 200 m² und 500 m² | 2.500 € |
größer als 500 m² | 4.000 € |
Nettogrundfläche | max. Zuschuss |
weniger als 200 m² | 850 € |
zwischen 200 m² und 500 m² | 2.500 € |
größer als 500 m² | 4.000 € |